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Barrierefreie Webseiten mit Typo3 für Städte und Gemeinden

Inklusive virtuellem Rathaus und zahlreichen eGoverment Modulen...

Barrierefreie Webseiten für Städte und Gemeinden, welche alle 3 Level W3C WCAG P1, P2 und P3 erfüllt.

Innerhalb der barrierefreien Webseiten ist die Erweiterung O.S.I.R.I.S. integriert. O.S.I.R.I.S.  ist eine Typo3-Erweiterung und wird zur Erweiterung eines "virtuellen Rathauses" verwendet. O.S.I.R.I.S. wird bereits in vielen Kommunen und Landkreisen eingesetzt.

Das virtuelle Rathaus O.S.I.R.I.S., ebenfalls ein zusätzliches Feature zu Typo3, bietet eine ideale Schnittstelle der Behörden zum Bürger, es stellt das Portal für den Bürger zu seiner Kommune bereit.

Kommunen haben das Bedürfnis, ihre Dienstleistungen strukturiert zu erfassen, interne Transparenz herzustellen, Mitarbeiterdaten und Zuständigkeiten im schnellen Zugriff zu haben.

Bürger haben das Bedürfnis, sich rund um die Uhr über kommunale Dienstleistungen zu informieren und gegebenenfalls mit den zuständigen Ansprechpartnern in den Fachämtern zu kommunizieren.

Von Ausweisangelegenheiten bis zu den Öffnungszeiten, von Wohnungs-Ummeldung bis zu wichtigen Informationen für Unternehmen – mit O.S.I.R.I.S. alles übersichtlich und einfach zu finden.

Barrierefreiheit:

Etwa 10% aller Internetnutzer sind sehbehindert, gehörlos oder motorisch eingeschränkt. Gerade für sie ist das Internet eine ideale Möglichkeit, an der modernen Informationsgesellschaft zu partizipieren. Unüberwindliche Nutzungsbarrieren im World Wide Web stellen jedoch für sie, aber auch für viele ältere Menschen ein großes Problem dar.

Um diesem allgemeinen Anspruch auf Zugänglichkeit Rechnung zu tragen, hat das W3C als übergeordnetes Konsortium im Mai 1999 ihre Web Content Accessibility Guidelines 1.0 vorgestellt, die als Referenzdokument zur Erstellung behindertengerechter Webanwendungen gedacht waren.

Die deutsche Bundesregierung hat im Mai 2002 mit dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) und seit Juli 2002 in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) für Internetangebote ebenfalls dem Anspruch auf Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen bei der Informationsbeschaffung Rechnung getragen.

Die Anlage 1 der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung basiert vollständig auf der WCAG 1.0. Allerdings wurden die einzelnen Anforderungen teilweise neu strukturiert, ausserdem gibt es bei der BITV nur mehr zwei Prioritäten (die WCAG 1.0 unterscheidet 3). Hier wurden für die BITV einfach die ersten beiden WCAG Piorities zu einer zusammen gefasst, d.h. um die Bedingungen der BITV zu erfüllen, muss ein Internetauftritt nach WCAG AA validiert werden.

Unsere Portal-Lösung wurde einem kritischen Testverfahren auf webxact.watchfire.com unterzogen und meisterte dort alle drei Prioritäten der Validierung fehlerfrei.

Durch diese Leistung qualifiziert sich unsere Lösung für WCAG AAA und übererfüllt damit die Bedingungen des BITV zum heutigen Stand der Dinge.